Wer wir sind
Unsere Datenschutzbeauftragte ist:

Karin Benold
E-Mail.: k.benold@hwt-grosskuechen.at
Tel. +43 2234-72116

Die Adresse unserer Website ist: http://www.hwt-grosskuechen.at.

Welche personenbezogenen Daten wir sammeln und warum wir sie sammeln
Kommentare

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Medien

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Mit wem wir deine Daten teilen
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Wie lange wir deine Daten speichern
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Welche Rechte du an deinen Daten hast
Wenn du ein Konto auf dieser Website besitzt oder Kommentare geschrieben hast, kannst du einen Export deiner personenbezogenen Daten bei uns anfordern, inklusive aller Daten, die du uns mitgeteilt hast. Darüber hinaus kannst du die Löschung aller personenbezogenen Daten, die wir von dir gespeichert haben, anfordern. Dies umfasst nicht die Daten, die wir aufgrund administrativer, rechtlicher oder sicherheitsrelevanter Notwendigkeiten aufbewahren müssen.

Wohin wir deine Daten senden
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Zugugang zu Ihren Daten haben auch unsere Buchaltung und Steuerberatung.

Welche Daten speichern wir als Lieferant?
Als Lieferant speichern wir Elektronisch als auch in Papierform Ihre Anschrift, E-Mail, Telefonnumer, UID Nummer, Bankverbindungen so wie den Bestellungverlauf.

Lieferscheine und Rechnungen werden 8 Jahre aufbewahrt und dann vernichtet, Angebote hingegen werden nach 3 Jahren vernichtet.

Welche Daten geben wir an Dritte weiter?
Ihre Daten werden nur für Garantieleistungungen, Reklamationen und für das Angebot für Geräteschulungen.

Vollständiger Firmenname
HWT- Großküchen  Reparatur – Wartung – Verkauf e.U.

Ort der Gewerbeberechtigung
Betriebsstraße 2, 2440 Gramatneusiedl
Österreich
UID-Nummer
ATU 68661655
Firmenbuch: FN 416657g
AT70 2011 1820 5879 4703
BIC: GIBAATWWXXX

Rechtsform
Einzelunternehmen
Firmenbuchgericht
HG Wien
Geschäftsführung/Juristische Person
Mario Wilpernig
Unternehmensgegenstand
Mechatroniker

Offenlegung nach § 25 Mediengesetz
Landesinnung Wien der Mechatroniker
Sitz
Adresse:
 Rudolf-Sallinger-Platz 1, 1030 Wien
Telefon:+43 (0)1 514 50 2622
Fax:+43 (0)1 514 50 2626
E-Mail: mechatronik@wkw.at
Vertretungsbefugte Organe
Innungsmeister: 
KommR Peter Merten
Tätigkeitsbereich
Interessenvertretung sowie Information, Beratung und Unterstützung der jeweiligen Mitglieder als gesetzliche Interessenvertretung
Richtung der Website (“Blattlinie”)
Förderung der Ziele des Tätigkeitsbereiches

Hinweise und Haftungsausschluss
WKO.at ist ein Gemeinschaftsprojekt aller Wirtschaftskammern und ihrer Fachorganisationen.
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Soweit im Content personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

Datenschutzerklärung bezüglich Webtracking
Einige der beim Besuch dieser Website erfassten Daten werden für die statistische Auswertung der Nutzung unseres Webangebotes herangezogen und dabei an unseren Statistikdienstleister, die Webtrekk GmbH, weitergegeben.
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Cookies An / Aus
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IP Adresse – wird umgehend wieder gelöscht
Uhrzeit des Zugriffs
Klicks
Ggf. Formularinhalte

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN HWT Großküchen Reparatur, Wartung und Verkauf e.U.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN AGB Betriebsstraße 2, 2440 Gramatneusiedl
I.ALLGEMEINES

Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen. Wir ersuchen Sie darauf zu achten, dass uns ein Vertragsabschluss nur zu diesen Bedingungen möglich ist. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers haben für uns keine verpflichtende Wirkung.

II. SCHRIFTLICHKEIT UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

2.1. Erklärungen und Abschlüsse unserer Mitarbeiter werden erst durch die schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Erklärungen, die unser Kunde auf Grund dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abgibt, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gleichfalls der Schriftform.

2.2. Lieferverträge werden erst wirksam, wenn wir eine schriftliche Auftragsbestätigung ausfertigen oder die Ware ausliefern oder die Faktura übersenden. Dies gilt auch dann, wenn ein von uns erstellter Kostenvoranschlag oder Anbot vorliegt. Unsere Anbote sind freibleibend. Die Vollständigkeit unserer Kostenvoranschläge wird hinsichtlich unvorhergesehener Arbeiten oder Preiserhöhungen nicht gewährleistet. Unsere Auftragsbestätigungen gelten vom Kunden anerkannt, sofern nicht innerhalb von 3 Tagen ab Zustellung Einspruch erhoben wird. Auf Verlangen hat uns der Kunde eine von ihm unterfertigte Durchschrift der Auftragsbestätigung zu retournieren.

2.3. Im Falle einer Auftragsänderung sind die Preise entsprechend anzupassen.

III. VERTRAGSRÜCKTRITT

3.1. Sofern wir berechtigt sind, vom Vertrag zurückzutreten, kann dies auch hinsichtlich eines Teiles der Lieferung erklärt werden.

3.2. Üben wir das Rücktrittsrecht aus Gründen aus, die unser Kunde zu vertreten hat, und zwar auch, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, hat uns dieser die Vorleistungen zu vergüten, die wir zwecks Vorbereitung des Vertrages erbracht haben ( Materialbeschaffung, Arbeitsaufwendungen u. dgl.). Diese Vorleistungen können von uns mit 25% des Auftragswertes pauschaliert werden, ohne dass wir einen besonderen Nachweis zu erbringen haben. Von uns oder unseren Lieferanten bereits produzierte Sonderanfertigungen oder Ware, sind abzüglich Auslieferungskosten voll zu vergüten.

3.3. Bei Vertragsrücktritt durch den Kunden die Vorleistungen lt. Punkt 3.2. zu vergüten.

IV. PREISE

4.1. Die in unseren Preislisten und Prospekten angeführten Preise gelten als freibleibend. Unsere Preise verstehen sich unverpackt, ohne Montage, ohne Lieferung und ohne Mehrwertsteuer.

4.2. Rabatte werden nur aufgrund individueller Vereinbarungen gewährt.

4.3. Erfolgt die Abwicklung des Auftrages abweichend von den üblichen Gepflogenheiten, werden die so ausgelösten Manipulationskosten dem Kunden verrechnet (z.B. Ausführung des Auftrages in ursprünglich nicht vorgesehenen Teillieferungen, evtl. Rücknahme von Liefergegenständen, Änderungswünsche, die Nichteinhaltung des ausgemachten Liefertermins, falsche Angaben der Lieferorte u. dgl. mehr) sowie außerordentliche Arbeitszeiten (Nacht.-Feiertag und Sonntagsstunden).

V. RECHNUNGSLEGUNG

5.1. Wir sind zur Rechnungslegung berechtigt, sobald die Lieferung gemäß Punkt 6.3. dieser Bedingung bewirkt ist. Bei abschnittweiser Lieferung können Teilrechnungen gelegt werden.

5.2. Unsere Rechnungen sind zum vereinbarten Zahlungsziel fällig ohne Skonto oder Abzüge, außer diese wurden vorab vereinbart und gewährt. Unser Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, wenn der Liefergegenstand mit einem Mangel behaftet ist, der die Inbetriebnahme des Liefergegenstandes nicht hindert.

5.3. Bei einer Mehrzahl von Zahlungsverbindlichkeiten unseres Kunden sind wir berechtigt, die eingehenden Zahlungen nach unserer Wahl zur gänzlichen oder teilweisen Abdeckung einzelner Verbindlichkeiten zu verwenden.

5.4. Bei- auch unverschuldetem – Zahlungsverzug unseres Kunden, werden ab dem Tag der Fälligkeit Zinsen in der Höhe von 12% per Monat verrechnet. Alle Mahn- und Inkassospesen, und Rechtsanwaltskosten sind uns zu ersetzen.

5.5. Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit unseres Kunden vermindert erscheinen lassen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen und vom Liefervertrag zurückzutreten, wenn diese nicht geleistet werden.

5.6. Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert.

5.7. Wünscht der Kunde nach Rechnungslegung eine Änderung der Rechnungsanschrift, gilt für die neu erstellte Rechnung die Rechnungsfälligkeit der erstausgestellten Rechnung.

VI. LIEFERTERMIN UND LIEFERUNG

6.1. Die vereinbarten Liefertermine und Lieferfristen sind – mangels ausdrücklicher gegenteiliger schriftlicher Vereinbarung – unverbindlich.

6.2. Erst ab Klärung aller Details und einer eventuellen Retournierung der AB (Punkt 2.2.) gelten unsere Lieferfristen.

6.3. Die Lieferung durch uns ist bewirkt,
– bei Lieferung durch LKW mit Zustellung oder
– per Post -oder Bahnversand, wenn die Ware unser Haus verlässt,
– oder wenn die Montage des Liefergegenstandes durch uns vereinbart ist, mit Beendigung der Montage oder des Vertragens der Ware, oder auch bei nicht vollendeter Montage- Vertragens, wenn diese durch das Verschulden des Kunden verzögert wurde.

VII. VERSAND UND MONTAGE

7.1. Die Wahl des Liefervorganges unterliegt unserer Auswahl

7.2. Transportschäden sind bei der Übernahme schriftlich zu beanstanden.

7.3. Bei Auslieferung per Bahnfracht geht die Sendung nur bis zu dem der Lieferadresse nächstgelegenen Bahnhof, und ist auch bei vereinbarter Francolieferung von dort vom Kunden auf eigene Kosten abzuholen.

7.4. Bei der Auslieferung durch LKW hat der Kunde für eine ungehinderte Zufahrt bis zur Lieferadresse zu sorgen. Ein Transport innerhalb eines Hauses wird von uns nur durchgeführt, wenn ein Aufzug zur Verfügung steht. Tritt dies nicht zu, hat der Kunde für den Transport des Liefergegenstandes innerhalb des Hauses unentgeltlich Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen.

7.5. Scheitert die Auslieferung infolge fehlender Zufahrtsmöglichkeiten oder Fehlender Transportmöglichkeiten innerhalb des Hauses, hat uns der Kunde zum Abstellen des Liefergegenstandes einen versperrbaren Lagerraum zu Verfügung zu stellen. Kommt es hierzu nicht, wird der Lagergegenstand auf Kosten und auf Gefahr des Kunden eingelagert und Rechnung gelegt.

7.6. Erbrachte Leistungen, die nicht zum definierten Lieferumfang gehören, werden getrennt verrechnet.

7.7. Erfolgen Lieferterminverschiebungen durch den Kunden oder werden vereinbarte Baustellen- Liefervoraussetzungen nicht eingehalten, so wird der Mehraufwand verrechnet. VIII. SCHADENERSATZ

8.1. Schadenersatzansprüche können nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz geltend gemacht werden..

8.2. Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall nur die Kosten der reinen Schadensbehebung, nicht aber auch Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
Sie verjähren – sofern nicht früher eine Verjährung eintritt – spätestens drei Jahre nach erfolgter Lieferung.

IX.GEWÄHRLEISTUNG UND PRODUKTHAFTUNG

9.1. Vom Kunden ist die bei ihm eintreffende Lieferung sofort auf allfällige Mängel hin zu überprüfen und festgestellt Mängel sofort zu rügen. Bei Lieferung durch LKW ist dies im Gegenschein festzuhalten und vom Fahrer gegenzeichnen zu lassen. Gleiches gilt sinngemäß für fertig gestellte Montagen oder vertragene Ware. Die Funktion des Liefergegenstandes und die Tauglichkeit des hierbei verwendeten Materials sind von uns nicht zu vertreten, wenn die Konstruktion oder das Material vom Kunden oder seinem Bevollmächtigten beigebracht wurden. Es ist möglich, dass Oberflächen bzw. Furnierstruktur der einzelnen Liefergegenstände nicht gleichartig sind.

9.2. Sind wir unserem Kunden zur Gewährleistung verpflichtet, steht es uns frei, Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen vorzunehmen.

9.3. Leistungen, die aufgrund ungerechtfertigter Mängelrügen erbracht werden, gelten als Auftrag und sind vom Kunden zu bezahlen.

9.4. Der Liefergegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund einer Verwendung des Liefergegenstandes im normalen Einsatzgebiet des Liefergegenstandes erwartet werden kann.

9.5. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen.

9.6. Für rechtzeitig und ordnungsgemäß – entsprechend 9.1. – gerügte Mängel gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.

X. EIGENTUMSVORBEHALT

10.1. Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Lieferung ( Rechnungsbetrag, erhöhter Rechnungsbetrag, Zinsen, Spesen und Kosten ) unser Eigentum.

10.2. Für ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführte Lieferungen, auch wenn diese abschnittweise bestellt, ausgeliefert und in Rechnung gestellt worden sind, gelten insoweit als einheitlicher Auftrag, als der Eigentumsvorbehalt an sämtlichen Waren erst dann erlischt, wenn alle unsere Forderungen aus einem derartigen, einheitlichen Auftrag beglichen sind.

10.3. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auch ohne Rücktritt vom Vertrag einzuziehen.

10.4. Der Eigentumsvorbehalt kann – mit oder ohne Rücktritt vom Vertrag – über die gesamte Lieferung oder an einzelnen Waren geltend gemacht werden.

10.5. Treten wir im Zuge der Ausübung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt vom Liefervertrag zurück, hat folgende Verrechnung stattzufinden und zwar auch , wenn unseren Kunden ein Verschulden an seinem Zahlungsverzug nicht trifft:
Der Rechnungsbetrag samt Anhang ist um die Kosten der Rückholung der Vorbehaltsware zu erhöhen (Demontage, Transport). Der so erhöhte Betrag ist um vorgenommene Zahlungen sowie um den Zeitwert der Vorbehaltsware zu kürzen. Dieser Wert ist mit dem Betrag zu ermitteln, den wir im Zuge unseres ordentlichen Geschäftsganges am allgemeinen Markt unter Berücksichtigung der Verkaufskosten für die zurückgenommen Ware erzielen können. Ergibt dies Rechnung der Guthaben zugunsten unseres Kunden, ist dieses an ihn auszuzahlen. Bleibt hingegen nach dieser Verrechnung eine Zahllast unseres Kunden offen, ist dieser zur prompten Bezahlung verpflichtet.

10.6. Unser Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren nur dann weiterveräußern, wenn diese als Handelsware gewidmet oder der Eigentumsvorbehalt erloschen ist, oder wir ausdrücklich zustimmen. Unser Kunde ist verpflichtet, uns sofort zu benachrichtigen, wenn von dritter Seite auf die Vorbehaltsware zugegriffen wird.

XI. SCHUTZRECHT

11.1. Alle Zeichnungen, Entwürfe, Kostenvoranschläge usw. sind unser Eigentum. Das gilt auch für die äußere Form und das technische Wissen, das in der Konstruktion und technische Ausführung des Liefergegenstandes seinen Niederschlag gefunden hat. Unserem Kunden ist es nicht gestattet, all dies gewerblich oder sonst wie weiter zu verwerten oder Dritten zugänglich zu machen. Ein Nachbau unserer Produkte oder die unserer Lieferanten ist unzulässig.

11.2. Unser Kunde haftet dafür, dass die Herstellung und Lieferung von Gegenständen, die nach seinen Angaben von uns gefertigt bzw. geliefert werden, nicht Schutzrechte Dritter verletzt.

11.3. Technische und optische Änderungen im Zuge der Weiterentwicklung unserer Produktpalette behalten wir uns vor.

XII. ABRUFAUFTRÄGE

Abrufaufträge müssen von unserem Kunden innerhalb von zwei Monaten abberufen werden. Geschieht dies nicht, ist eine 50%ige Anzahlung auf diesen Auftrag zu leisten. Nach spätestens 4 Monaten legen wir Rechnung und es ist der restliche Rechnungsbetrag zu zahlen. Der Abruf hat Lieferfristen zu berücksichtigen, die unseren Auslieferungsmöglichkeiten entsprechen.
XIII. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT
Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Wien
Es gilt österreichisches Recht.

XIV. KONSUMENTENSCHUTZ

Wir schließen Verträge nur mit Unternehmen ab.
Sollten im Ausnahmefall unser Vertragspartner ein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sein, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nur insoweit, als sie nicht gegen die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes verstoßen.
Firmenbuchnummer FN 416657g
UID-Nr.: ATU 68661655
UNSERE BANKVERBINDUNG:
Erste Bank
IBAN = AT70 2011 1820 5879 4703 BIC = GIBAATWWXXX